Ob es um Geld für neue Ausrüstung, Fahrzeuge, Ausbildung, neue Standorte oder andere Themen geht, die Politik folgt der Feuerwehr meist bei ihren Empfehlungen. In einem weiteren Punkt ist man sich jetzt ebenfalls einig geworden: Mehr Personal muss ran – insbesondere zwischen 07:00 und 19:00 Uhr.
Steigende Einsatzzahlen seit Jahren, vielfältige Aufgabenbereiche und die Tatsache, dass viele Einsatzkräfte Pendler und/oder Schichtarbeiter sind, machen die Tagesverfügbarkeit zu einem echten Sorgenkind in beiden Lagern. Die 325 ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Gemeinde, verteilt auf 10 Ortsfeuerwehren, reichen schlicht nicht mehr aus.
Der noch recht „junge“ Feuerwehrbedarfsplan sieht vor, Schritt für Schritt Feuerwehrhäuser neu zu bauen oder zu modernisieren sowie Einsatzfahrzeuge und Ausrüstung nach den Erfordernissen neu zu beschaffen. Auch die Ausbildung der Einsatzkräfte muss vorangetrieben werden.
Doch was tun, wenn einfach nicht genügend Einsatzkräfte da sind? Mit dieser Problematik hat sich nun eine Arbeitsgruppe befasst. Es wurde in andere Gemeinden geschaut, Gesetzestexte wurden nachgelesen und viele hitzige Diskussionen geführt.
Nun wurde ein Ergebnis erarbeitet, mit dem alle Beteiligten mitgehen können: Es müssen die Bürgerinnen und Bürger in die Pflicht genommen werden! Jeder Haushalt muss ab dem 01.05.2023 mindestens eine Person im Alter zwischen 18 und 55 Jahren zur Feuerwehr abkommandieren.
Zu Beginn geht es, wie für alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte, zu den Grundlehrgängen: Truppmann (6 Wochen) und Sprechfunker (2 Wochen). Körperlich besonders fitte Einsatzkräfte werden dazu ermutigt, zusätzlich unter anderem den Atemschutzgeräteträgerlehrgang (4 Wochen) zu besuchen. Der anschließende Bereitschaftsdienst erfolgt dann allerdings für jede Person nur noch in jeder vierten Woche. Also etwa einmal im Monat, tagsüber von Montag bis Freitag. Einem erweiterten Engagement spricht selbstverständlich auch nichts entgegen. Mit der Zeit können dann Führungslehrgänge folgen: Weiter- und Fortbildungen werden regelmäßig zusätzlich angeboten.
„Wir umgehen damit den Weg einer sogenannten Pflichtfeuerwehr“, so der stellvertretende Gemeindebrandmeister Andreas Desczka. „Ein solcher Fall könnte zum Beispiel dann eintreten, wenn eine gesamte Ortsfeuerwehr nicht mehr einsatzbereit wäre, weil zu wenig Personal vorhanden ist.“
Neben dem Verdienstausfall, den der Arbeitgeber für die von der Einsatzkraft bei der Feuerwehr geleisteten Stunden erhält, bekommt jede Einsatzkraft selbst eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 € pro Einsatz und Dienstteilnahme. Die bisherigen Mitglieder der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr Schwanewede erhalten ebenfalls zukünftig diese Aufwandsentschädigung und bekommen zudem rückwirkend für ihre geleisteten Jahre anteilig eine Einmalzahlung.
In den kommenden Tagen werden die Briefe der Gemeinde zugestellt. Dort enthalten sind die Aufnahmetermine, Ansprechpartner und die für die jeweiligen Haushalte zugehörigen Ortsfeuerwehren.
Wir wünschen allen neuen sowie bereits aktiven Einsatzkräften stets gutes Gelingen – und dass ihr immer alle wieder heile nach Hause kommt!
Eure Gemeindefeuerwehr Schwanewede